Parteidokumente
Geschäftsordnung
Kreisvorstand Die Linke Neumünster,
2025-2027
1. Sitzungsrhythmus
Der Kreisvorstand trifft sich in der Regel am 1. Mittwoch im Monat. Bei Bedarf werden
weitere Sitzungen einberufen. Er wird von einem der Sprecher*innen, bei deren
Verhinderung oder nach Vereinbarung durch eine*n Beisitzer*in, unter Angabe der
Tagesordnung (TO) und des Sitzungsortes sowie der Sitzungszeit, einberufen.
Außerordentliche Sitzungen des Kreisvorstandes sind auf gemeinsame Entscheidung des
Kreisvorstandes oder auf Verlangen von mindestens 25 % der Kreisvorstandsmitglieder oder
10% der Mitglieder des Kreisverbands Neumünster einzuberufen.
2. Vorbereitung der Sitzungen, Treffen der Sprecher*innen und Vorstandsmitglieder zwischen den Sitzungen
Die Sitzungen werden grundsätzlich von den Sprecher*innen vorbereitet. Die Sitzungen
finden grundsätzlich in Präsenz statt. Auf Antrag eines Mitglieds des Kreisvorstands wird eine
Videokonferenz bereitgestellt. Vorschläge für die Tagesordnung inkl. Wünschen für
Redezeiten, für Berichte zu Tätigkeiten im Rahmen des Kreisvorstandes sollten bis 10 Tage
vorher an vorstand@die-linke-neumuenster.de geschickt werden. Der Vorstand versucht,
diese unter Berücksichtigung von Prioritäten und Zeitrahmen aufzunehmen.
Eine Einladung, vorläufige Tagesordnung, Zeitplan sowie bereits vorliegende, relevante
Unterlagen werden von einer*m Sprecher*in oder von Vorstandsmitgliedern per E-Mail
sowie in der Cloud grundsätzlich sieben Tage vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Relevante Unterlagen (inklusive Beschlussvorlagen und Anträgen) sollten grundsätzlich nach
Eintreffen, spätestens am Folgearbeitstag ergänzt werden.
Sofern ein Mitglied des Kreisvorstandes an einer Sitzung nicht teilnehmen kann, so soll
rechtzeitig, idealerweise bis 12:00 Uhr am Vortrag, spätestens aber bis 1 Stunde vor Sitzung,
eine Abmeldung per E-Mail unter vorstand@die-linke-neumuenster.de per E-Mail oder per
Nachricht in die Messengergruppe des Kreisvorstands erfolgen.
Zwischen den Sitzungen des Kreisvorstandes können nach Bedarf Treffen mindestens der
Sprecher*innen und der/des Kreisschatzmeister*in sowie der Kreisgeschäftsführung
einberufen werden. Eine digitale Teilnahme ist nach Möglichkeit zu gewährleisten. Weitere
Kreisvorstandsmitglieder sollen nach Möglichkeit daran teilnehmen. Zentrale Termine
werden angekündigt und Gesprächsinhalte formlos in der Cloud hinterlegt.
3. Leitung der Sitzungen
Die Leitung der Sitzungen des Kreisvorstandes wird von den Sprecher*innen oder nach
Rücksprache von anderen Kreisvorstandsmitgliedern wahrgenommen.
Geschäftsordnung
Kreisvorstand Die Linke Neumünster, 2025-2027
4. Aufgabenverteilung im Vorstand, Arbeitsgruppen und Kommissionen des Vorstandes
Der Kreisvorstand stellt einen Arbeitsplan auf und legt die Verteilung der politischen,
organisatorischen und sonstigen Aufgaben fest. Jedes Mitglied des Kreisvorstandes soll
einzelne Aufgabenfelder übernehmen. Es ist für die Bearbeitung des Bereiches, die
regelmäßige Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Kreisvorstand, Berichte aus dem
Aufgabenfeld, die Zusammenarbeit mit Fraktion bzw. Mitgliedern der Ratsversammlung und
Ortsteilbeiräten, Zusammenschlüssen (IG, AG und Plattformen), mit den Ortsverbänden und
Basisorganisationen, Mitgliedern und außerparteilichen Gruppen und Personen
verantwortlich, sofern nicht der Kreisvorstand andere Zuständigkeiten durch Beschluss
regelt. Zur Wahrnehmung von ständigen Aufgaben kann der Kreisvorstand Arbeitsgruppen
und zur Erfüllung zeitlich befristeter politischer Aufgaben Projektgruppen berufen.
5. Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Fraktion, Ortsverbänden,
Zusammenschlüssen und dem parteinahen Jugendverband
Der Kreisvorstand lädt mindestens einmal im Quartal zu seinen Sitzungen die
Sprecher*innen der Ortsverbände, der Basisorganisationen, der Zusammenschlüsse und
Arbeitsgruppen sowie des parteinahen Jugendverbands ein. Mindestens einmal jährlich führt
der Kreisvorstand eine Klausurtagung durch, wozu grundsätzlich auch Fraktion bzw.
Ratsmitglieder und ggf. die Sprecher*innen der Ortsverbände eingeladen werden.
6. Öffentlichkeit, Rederecht, Einladung
Kreisvorstandssitzungen sind parteiöffentlich. Mitglieder und Gastmitglieder der Partei Die
Linke Neumünster haben Rederecht im Rahmen der Tagesordnung. Das Rederecht Dritter
kann mit einer einfachen Mehrheit eingeschränkt werden, wenn die Wortbeiträge die
Sitzung deutlich beeinträchtigen oder verlängern. Über das Stattfinden der Sitzungen und die
Tagesordnung sind die Mitglieder der Ratsversammlung der Partei Die Linke Neumünster,
die Vertreter*innen des parteinahen Jugendverbands, die Vertreter*innen des
Kreisverbandes im Landesrat sowie alle Sprecher*innen der Arbeitsgruppen und
Zusammenschlüsse sowie ggf. die Sprecher*innen der Ortsverbände zu informieren. Stehen
auf der Kreisvorstandssitzung Themen zur Diskussion oder Beschlussfassung, die die
Fraktion, den parteinahen Jugendverband oder Zusammenschlüsse im Kreisverband
betreffen, so sind entsprechende Vertreter*innen zur Sitzung einzuladen.
Mitglieder des Bundes- und des Landesvorstandes sowie Mitglieder des Bundesausschusses
und des Landesrates können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Dies gilt
auch für geschlossene Sitzungen.
Der Kreisvorstand kann geschlossene Sitzungen beschließen. Die Öffentlichkeit kann mit
einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Bei Geschäftsordnung Kreisvorstand Die Linke Neumünster, 2025-2027
Personalangelegenheiten muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Öffentlichkeit
muss zudem ausgeschlossen werden, wenn Rechte Dritter (inkl. Kreisvorstandsmitglieder als
Privatpersonen), insbesondere Persönlichkeitsrechte, dies erfordern. Zu geschlossenen
Sitzungen kann der Vorstand mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen weitere Personen
hinzuziehen.
7. Antragsrecht
Mitglieder und Gastmitglieder der Partei Die Linke Neumünster haben Antragsrecht für Sach-
und Finanzanträge. Die Anträge müssen durch eine*n Antragssteller*in oder eine Vertretung
eingebracht werden, sonst werden diese nicht behandelt.
Anträge, die andere Parteigremien oder -strukturen betreffen, benötigen vor
Beschlussfassung deren Konsultation.
Damit externe Finanzanträge angenommen werden können, müssen diese bestimmten
Grundkriterien genügen: Die Veranstaltungen oder Projekte müssen mit dem Programm und
den Beschlüssen der Partei Die Linke vereinbar sein. Auf der Bewerbung der
Veranstaltung/Projekte müssen außerdem das Logo der Partei ordnungsgemäß verwendet
werden bzw. muss im Rahmen von Veranstaltungen die Sichtbarkeit der Partei gewährleistet
sein.
8. Information der Kreisvorstandsmitglieder
Alle Mitglieder des Kreisvorstandes haben das Recht, jederzeit während der Öffnung der
Geschäftsstelle in sämtliche Akten und Korrespondenzen der Geschäftsstelle Einblick zu
nehmen. Die Sprecher*innen berichten regelmäßig über ihre Aktivitäten im Rahmen ihrer
Rolle.
Für die Verteilung und Erreichbarkeit aller Vorstandsmitglieder wird die Verteileradresse
vorstand@die-linke-neumuenster.de eingerichtet. Alle E-Mails an diese Adresse werden
automatisch an die Mitglieder des Kreisvorstandes weitergeleitet.
9. Tagesordnung, Zeitplan, Dauer der Sitzungen
Zu Beginn der Sitzung beschließt der Kreisvorstand die Tagesordnung und den Zeitplan.
Beantragen Gäste eine Änderung zur Tagesordnung, entscheidet darüber der Vorstand. Die
Sitzungen des Kreisvorstandes finden grundsätzlich am 1. Mittwoch im Monat statt und
beginnen in der Regel um 18:30 Uhr und sind für zweieinhalb Stunden angesetzt. Gibt es
absehbar zu viele TOPs für diese Zeit, kann die Sitzungsleitung im Vorfeld für eine längere
Sitzung einladen. Auf der Sitzung kann der Kreisvorstand mit einfacher Mehrheit
entscheiden, die Sitzung zu verlängern.
10. Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend
ist. Der Kreisvorstand fasst Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
In begründeten Fällen können Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden. Für einen
solchen Beschluss ist die Zustimmung der Mehrheit der Kreisvorstandsmitglieder notwendig.
Beschlussvorlagen im Umlaufverfahren müssen über den E-Mail-Verteiler des
Kreisvorstandes geschickt werden. Der Antragssteller leitet diese den Sprecher*innen zu,
damit diese den Umlaufbeschluss einleiten und die Stimmen sammeln. Die
Kreisgeschäftsführung oder der*die Schatzmeister*in kann nach Absprache mit den
Sprecher*innen ebenfalls Umlaufbeschlüsse versenden und Rückmeldungen einsammeln.
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Wenn ein Mitglied des Kreisvorstandes eine geheime
Abstimmung beantragt, so muss die Abstimmung geheim erfolgen. Die Beschlüsse sind zu
protokollieren und in geeigneter Form parteiöffentlich bekannt zu machen.
11. Sitzungsprotokoll
Über die Sitzung des Kreisvorstandes wird ein Ergebnis- und Beschlussprotokoll erstellt. Es
wird grundsätzlich von der Kreisgeschäftsführung oder einem Vorstandsmitglied erstellt oder
durch ein anwesendes Mitglied gefertigt und den Kreisvorstandsmitgliedern zugeschickt
sowie in der Cloud zur Verfügung gestellt.
Vorstandsmitglieder sollen Einwände gegen das Protokoll binnen zwei Wochen nach Versand
vorbringen. Über die Einwände ist in der folgenden Vorstandsitzung zu beschließen.
12. Beschlussvorlagen, Anträge, Dringlichkeitsanträge
In Verantwortung der Sprecher*innen und der Kreisgeschäftsführung sind den
Kreisvorstandsmitgliedern, mindestens fünf Tage vor der entsprechenden Sitzung über E-
Mail alle Beschlussvorlagen und Anträge zugänglich zu machen. Der Antragsschluss für
Einreichende ist demnach sechs Tage vor jeder Sitzung.
Vorlagen und Anträge sind zu nummerieren, mehrseitige Dokumente erhalten Seitenzahlen.
Über später eingereichte Vorlagen und Anträge kann nur auf Beschluss des Kreisvorstandes
beraten werden. In der Debatte zur Tagesordnung können Anträge eingebracht werden.
Dringliche Anträge zur Beschlussfassung - neben der vorgesehenen Tagesordnung - werden
nach Abstimmung mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf die Tagesordnung gesetzt.
13. Redezeit
Jedes Mitglied des Kreisvorstandes hat das Recht, zur Diskussion zu sprechen. Gästen wird
nachrangiges Rederecht gewährt. Die Redner*innenliste wird nach der Reihenfolge der
Meldungen mit doppelter Quotierung von der Sitzungsleitung festgelegt (FINTA-Personen
und Männer abwechselnd, Erstredner*innen werden vorgezogen). Die maximale reguläre
Redezeit beträgt drei Minuten. Kürzere Redezeiten im Rahmen der Notwendigkeit der
Tagesordnung können von den Sprecher*innen vorschlagen werden und sind angenommen,
falls kein Widerspruch besteht. Ausnahmen bilden die Einbringung von Vorlagen und
Einführungsbeiträge zu Problemdiskussionen. Dafür werden in der Regel fünf und maximal
15 Minuten vorgesehen.
Weitere Ausnahmen sind auf Antrag einer Person des Kreisvorstandes zu beschließen.
Belange, die mit weniger Menschen geklärt werden können, sollten z. B. in kleine
Gesprächsrunden oder Arbeitskreise ausgelagert werden, um die gemeinsame Sitzungszeit
effektiv zu nutzen. Diese Formate sollten möglichst bis 14 Tage nach der Sitzung stattfinden.
Offene Punkte können auf Antrag an die TO in den nächsten Sitzungen wieder aufgegriffen
werden.
14. Persönliche Erklärungen
Die Mitglieder des Kreisvorstandes haben die Möglichkeit, unmittelbar nach Beschlüssen
persönliche Erklärungen, deren Dauer auf eine Minute begrenzt ist, abzugeben.
15. Anträge zur Geschäftsordnung/Anträge auf Schluss der Debatte
Mitglieder des Kreisvorstandes haben das Recht, Anträge zur Geschäftsordnung zu stellen
und zu diesen zu sprechen. Anträge zur Geschäftsordnung sind außerhalb der Reihenfolge
der Redner*innenliste zu behandeln. Danach erfolgt zuerst die Gegenrede und dann die
Fürrede, jedoch nicht länger als je eine Minute.
Antrag auf Ende der Debatte darf die Sitzungsleitung oder eine Person des Kreisvorstandes
stellen, die selbst noch nicht zur Debatte gesprochen hat. Wird ein solcher Antrag gestellt, so
gibt die Sitzungsleitung die noch vorliegenden Wortmeldungen bekannt. Gibt der
Kreisvorstand dem Antrag statt, so wird die Aussprache beendet.
16. Sitzungsgegenstände
Bei den Kreisvorstandssitzungen sind folgende Tagesordnungspunkte in jedem Fall
aufzunehmen:
• Protokollbestätigung und Beschlusskontrolle
• Umsetzung der Ergebnisse von Kreismitgliederversammlungen
• Verständigung zur aktuell-politischen Situation und Berichte
• Informationen und Anträge
17. Presseerklärungen
Presseerklärungen sollen grundsätzlich im Namen des Kreisvorstandes durch die
presseverantwortliche Person abgegeben werden.
Weitere Öffentlichkeitsarbeit (Webseite, Social Media etc.) erfolgt durch einen Arbeitskreis,
in dem die presseverantwortliche Person und mindestens ein*e Sprecher*in vertreten sind.
Alle Presseerklärungen müssen mit der Veröffentlichung zeitgleich auch an die
Geschäftsstelle per E-Mail an info@die-linke-neumuenster.de übermittelt werden.
18. Rauchverbot, Mobiltelefone, Pausen
Während der Sitzungen des Kreisvorstandes besteht im Beratungsraum Rauchverbot; die
Entgegennahme von Telefonaten im Sitzungsraum über Handy ist zu vermeiden. Telefone
sind auf lautloses Signal einzustellen.
Während der Sitzung bemühen sich die Teilnehmenden, ihre Aufmerksamkeit auf diese zu
richten und nutzen ihren Rechner / Mobiltelefon nur zum Zweck der Sitzung.
Durch die Sitzungsleitung sind die Pausen entsprechend der Tagesordnung zu sichern. Die
Pausen sollen nach Möglichkeit ca. alle 90 Minuten für mindestens 10 Minuten stattfinden.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
19. Änderung der Geschäftsordnung
Die Annahme und Änderung der Geschäftsordnung erfolgt per Beschluss mit Zwei-Drittel-
Mehrheit der Mitglieder des Kreisvorstandes.
20. Vereinbarungen zur Kommunikation
Um eine gute Kommunikation zu gewährleisten, verpflichten sich die Mitglieder des
Kreisvorstands darauf, wertschätzend, offen, direkt und gewaltfrei miteinander zu
kommunizieren.
Aufgaben der Mitglieder des Kreisvorstands
| Sprecher*in | Schatzmeister*in | Alle |
|---|---|---|
| Vorbereitung der Sitzungen des Kreisvorstands | Kommunikation mit der/dem Landesschatzmeister*in | (Vorbereitung der Sitzungen des Kreisvorstands) |
| Bereitstellung und Versand der Einladung, vorläufigen Tagesordnung, des Zeitplans sowie bereits vorliegenden, relevanten Unterlagen | Buchhaltung (Pflege der Mitgliederverwaltung, Buchung von Kontobewegungen in der MGL5-Datenbank, Tätigung von Überweisungen, Ablage von Belegen und Kontoauszügen, Bearbeitung von Rechenschaftsberichten) | (Bereitstellung und Versand der Einladung, vorläufigen Tagesordnung, des Zeitplans sowie bereits vorliegenden, relevanten Unterlagen) |
| Leitung der Sitzungen des Kreisvorstands | Erstellen von monatlichen Finanzberichten | (Leitung der Sitzungen des Kreisvorstands) |
| Planung und Durchführung von Klausurtagungen | Erstellen des Entwurfs einer Jahresfinanzplanung | Aufstellen eines Arbeitsplanes |
| Durchführen des Verfahrens für einen Umlaufbeschluss | Kommunikation mit säumigen Mitgliedern und ggf. Erstellen von Beschlussvorlagen | Aufstellen einer Jahresterminplanung |
| politische und organisatorische Übernahme von Aufgabenfeldern | ||
| Vernetzung und Kontaktpflege mit außerparteilichen Gruppen | ||
| (Durchführen des Verfahrens für einen Umlaufbeschluss) | ||
| Erstellen und Versand eines Protokolls der Kreisvorstandssitzung | ||
| Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | ||
| Weiterentwicklung der Parteiorganisation | ||
| Einbindung von Parteimitgliedern in die politische Arbeit | ||
| Informieren der Parteimitglieder über Veranstaltungen und Aktionen | ||
| Entwicklung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Aktion (gemeinsam mit Parteimitgliedern) | ||
| Planung und Durchführung von Kreismitglieder- versammlungen | ||
| Bericht über Tätigkeiten gegenüber Kreisvorstand und Mitgliedern | ||
| Pflege der Kreisgeschäftsstelle (gemeinsam mit Mitgliedern) |
Satzung
Der Kreisverband trägt den Namen „DIE LINKE. Kreisverband Neumünster“. Sitz der Geschäftsstelle ist:
DIE LINKE Neumünster
Luisenstr. 31
24534 Neumünster
1. Präambel
DIE LINKE Neumünster strebt eine Wirtschaftsordnung an, die sich am Gemeinwohl und nicht am Profitstreben orientiert. Das unterscheidet DIE LINKE von den anderen demokratischen Parteien und schließt zur Zeit eine Regierungsbeteiligung aus.
DIE LINKE Neumünster setzt sich dafür ein, dass die Rüstungsproduktion in zivile Produktion umgestellt wird.
DIE LINKE Neumünster lehnt Kriegseinsätze ab.
2.
Der Kreisverband besteht aus den Mitgliedern der Partei „DIE LINKE“ des Gebiets der Kreisfreien Stadt Neumünster und Mitgliedern aus anderen Kreisen auf Antrag.
3.
Organe des Kreisverbandes sind:
- die Kreismitgliederversammlung
- der Kreisvorstand
4.
Der Kreisvorstand beruft in regelmäßigen Abständen (mindestens 2 mal im Jahr), bei Bedarf und auf Antrag von 25% der Kreismitglieder Mitgliederversammlungen postalisch oder per EMail unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen ein. Die Termine werden auf der Internetseite veröffentlicht.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört insbesondere die
Beschlussfassung über:
- den Bericht des Kreisvorstandes und der/des Schatzmeisters/in
- den Bericht der Kassenprüfer/innen
- die Entlastung des Kreisvorstandes – alle zwei Jahre
- die Wahl des Kreisvorstandes – alle zwei Jahre
- die Wahl der Kassenprüfer/innen – alle zwei Jahre
- die Wahl der Delegierten für Parteitage und Parteigremien – alle zwei Jahre
- Anträge an Parteitage und Parteigremien
- die Planung der politischen Aktivitäten
- Anträge der Mitglieder (sollen spätestens eine Woche vorher schrift vorliegen)
- Teilnahme an Wahlen
Wahlen sollen in der Regel geheim abgehalten werden. Auf Antrag eines Mitglieds auf geheime Wahl muss die Wahl geheim abgehalten werden. Die in einer
Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich in einem Ergebnisprotokoll niederzulegen. Die Protokolle der Kreismitgliederversammlung und der Kreisvorstandssitzung werden allen Mitgliedern in geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Änderungen dieser
Satzung können nur in einer Mitgliederversammlung erfolgen, in deren Einladung der Tagesordnungspunkt „Satzungsänderung“ unter genauer schriftlicher Angabe der beantragten Satzungsänderung angekündigt wurde.
Wahl und Abwahl von Kreisvorstandsmitgliedern, Delegierten, Kandidaten etc. erfolgen mit einfacher Mehrheit.
Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist gegeben, wenn die Einladung zur Mitgliederversammlung ordnungsgemäß unter Beachtung der Ladungsfrist erfolgte und die Tagesordnung und der Tagungsort der Ladung bekannt gemacht ist.
5.
Der Kreisvorstand besteht aus einer Kreissprecherin, einem Kreissprecher, einer/m Schatzmeister/in. Sowie 4-8 weiteren Mitgliedern (Beisitzer). Die genaue Anzahl wird auf einer Mitgliederversammlung beschlossen. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Ladungsfrist eingehalten wurde. Es sollen mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sein.
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Bei Ausscheiden eines
Vorstandsmitglieds oder bei Anträgen auf Abwahl durch 25% der Kreismitglieder hat der Kreisvorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der eine Nachwahl für den restlichen Zeitraum der Amtsperiode zu erfolgen hat.
Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbandes. Er kann Mandatsträger der Partei und andere Personen mit beratender Stimme zu den Vorstandssitzungen einladen. Der Kreisvorstand soll sich eine Geschäftsordnung geben. Er tagt in der Regel parteiöffentlich.
3 Monate vor Wahlen (Kommunal-, Kreis-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen) und Landes- oder Bundesparteitagen hat der Kreisvorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen, auf der die notwendigen Wahlen, Anträge, Programme, Beschlüsse etc. erfolgen können. Sofern Wahlkreise sich über das Gebiet des Kreisverbandes hinaus erstrecken, muss dies in Abstimmung mit den anderen betroffenen Kreisverbänden unter Einladung der dortigen stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.
6.
Im Gebiet des Kreisverbandes können durch Beschluss des Kreisvorstandes oder der
Mitgliederversammlung Ortsverbände gegründet werden. Die Gründungsversammlung von
Ortsverbänden wird durch den Kreisvorstand durchgeführt. Die Organe der Ortsverbände sind Mitgliederversammlungen oder Ortsverbandsvorstände. Die Landesgeschäftsstelle ist über die Gründung zu unterrichten.
7.
Bestimmungen der Bundes- oder Landessatzung der Partei „DIE LINKE“ haben Vorrang vor dieser Kreissatzung.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 22.10.2018
Kommunikationskodex
Kreisvorstand Die Linke Neumünster, 2025-2027
Dieser Kodex ist Grundlage für unser gemeinsames Handeln und soll ein respektvolles,
solidarisches und aktivierendes Miteinander im Kreisverband Neumünster fördern.
Die Linke Neumünster versteht sich verbindende Klassenpartei, welche die unterschiedlichen
Interessen und verschiedenen Fähigkeiten ihrer Mitglieder anerkennt und wertschätzt, um
so aktiv und gemeinsam einen revolutionär-transformatorischen Prozess zu verstärken, der
bessere Lebensbedingungen für alle schafft.
Vertrauen und Wertschätzung
Wir haben Vertrauen in unsere Genoss*innen, ihre Arbeit und ihre Ziele. Die Arbeit aller
Mitglieder erkennen wir an und wertschätzen sie.
Transparenz und Verantwortung
Jede*r erklärt die eigene Situation und Kapazitäten offen. Wir übernehmen Verantwortung
für unser Handeln.
Vielfalt und Verständnis
Wir erkennen Unterschiede an und halten sie aus. Wir entwickeln Verständnis füreinander.
Individuelle Schwerpunktsetzung
Wir akzeptieren und respektieren die individuelle Schwerpunktsetzung in der politischen
Arbeit.
Freundschaftliches Miteinander
Wir stärken unser freundschaftliches Verhältnis durch gemeinsame Aktivitäten, Feste oder
außerpolitische Treffen.
Bedürfnisse und Rücksichtnahme
Wir erkennen die Bedürfnisse anderer an und gehen darauf ein. Rücksichtnahme ist für uns
selbstverständlich.
Kritik und Konfliktlösung
Kritik wird persönlich und direkt geklärt. Konflikte werden entsprechend der Bedürfnisse der
beteiligten Personen ausgetragen. Bei Bedarf nehmen am Konflikt beteiligte
Vorstandsmitglieder verpflichtend an Mediationen oder moderierten Gesprächen teil.
Download
- Satzung_DIE_LINKE_Kreisverband_Neumuenster.pdf PDF-Datei (248 KB)
- 2026_Geschaeftsordnung_Kreisvorstand.pdf PDF-Datei (271 KB)
- 2026_Kommunikationskodex.pdf PDF-Datei (196 KB)
